Wie erfolgt eine osteopathische Behandlung?
Informationen rund um die Behandlung
Anamnese

In unserem Erstgespräch nehme ich mir Zeit für eine ausführliche Besprechung ihrer aktuellen Beschwerden, aber auch ihre Vor- und Grunderkrankungen, Unfälle und Operationen sind für mich
bedeutsam. Es ist hilfreich, wenn Sie Untersuchungsbefunde (Labor, bildgebende Befunde etc.) oder Arztberichte mitbringen. Osteopathie und Schulmedizin ergänzen sich gegenseitig! Die Unterlagen lese ich mir erst durch, wenn ich mir mein eigenes Bild über ihre Beschwerden gemacht habe. Zu dem Gesamteindruck gehören für mich auch ihre Persönlichkeit und ihre beruflichen Belastungen durch Haltung, Stress und körperlichen Einsatz. Freizeitaktivitäten, psychische Belastungen, Medikamenten-einnahme, Ernährung, Narben, Frakturen etc. hinterlassen ebenfalls Spuren im Gewebe ihres Körpers, die zu Veränderungen und Beschwerden führen können. Sie als Patient erzählen mir mit eigenen Worten, wo ihre Hauptprobleme liegen.
Diese Informationen sind sehr wichtig für mich als Therapeutin, um zu verstehen, woher Ihre aktuellen Einschränkungen kommen. Ich höre Ihnen ganz aufmerksam zu, um mir ein komplexes Gesamtbild zu verschaffen. Ihre Krankengeschichte ist so einzigartig, wie Sie als Mensch. Jeder Körper erzählt seine eigene Geschichte! Jeder Patient kann bei mir so sein wie er wirklich ist.
Diagnose:


Nach dem Gespräch erfolgt die genaue körperliche Untersuchung, bei der die unterschiedlichen Gewebe des Patienten entsprechend der Anamnese Schicht für Schicht ertastet und genau untersucht werden, um die Ursache der Beschwerden aufzuspüren. Auf diese Weise werden individuelle Spannungszonen gefunden und Bewegungseinschränkungen erkannt. Die wichtigste Frage, die ich mir stelle, ist:
ln welcher Struktur befindet sich die auslösende Störung/Fehlfunktion?
Ergänzend zur Untersuchung werden durch meinen Sichtbefund wichtige Informationen für die Behandlung wahrgenommen.
Die genaue Diagnose nimmt in der Behandlung einen hohen Stellenwert ein. Abhängig vom Befund wird die Behandlung durchgeführt. Es kann sein, dass zwei Patienten mit den gleichen Symptomen oder dem gleichen Schmerz vollkommen verschieden behandelt werden. Abhängig vom Untersuchungsergebnis entscheide ich, ob eine osteopathische Behandlung durchgeführt werden kann oder ob Sie als Patient zur weiteren Abklärung zuerst nochmal einen Arzt aufsuchen müssen.
Behandlung:




Untersuchung und Behandlung gehen ineinander über. Die Behandlung ist individuell und zielgerichtet auf den Patienten abgestimmt. Aus Sicht der Osteopathie liegt die Ursache meistens nicht am Ort des Symptoms oder Schmerzes, sondern völlig woanders im Körper. Deshalb setzen meine osteopathischen Techniken da an, wo sich die funktionellen Störungen/ Bewegungseinschränkungen befinden. Es werden Fixierungen, Spannungen und Blockaden gelöst. Basierend auf meinen anatomischen, physiologischen und biomechanischen Kenntnissen werden meine Handgriffe ausgewählt. Durch die Behandlung wird dem Körper wieder Freiraum gegeben sich selbst zu regulieren bzw. ins Gleichgewicht zu kommen. Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf das aktuelle Beschwerdebild abgestimmt. Mir ist es wichtig Ihnen während der Behandlung eine angenehme Atmosphäre und einen geschützten Raum zu bieten.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Für ihre erste osteopathische Behandlung sollten Sie ungefähr 90 Minuten einplanen. Ich betreue Sie ganz individuell mit viel Zeit für Gespräche und therapeutische Maßnahmen.
Danach haben Sie die Möglichkeit mit 60- oder 90-minütigen Behandlungen fortzufahren.
Aufgrund meiner Erfahrungswerte ist es effektiv, die ersten drei Behandlungen länger zu planen, um eine gute Basis für Ihren Therapieverlauf zu schaffen. In der heutigen schnellen Zeit genießen es die Patienten, dass sich jemand 90 Minuten ganz in Ruhe um Ihr Wohlbefinden kümmert.
Begleitend zur osteopathischen Behandlung setze ich zusätzlich noch andere Therapien ein (Kinesiologie, Ohrakupressur, Moderne Akupunktur nach Boel, Therapie über die Sinnesorgane, Systemisch-Energetische Wirbelsäulen- und Gelenktherapie), um ein bestmögliches Behandlungsergebnis zu erzielen. Hierbei ist die längere Behandlungszeit ebenfalls anzuraten. Setzen Sie auf Therapie mit Weitblick!
Eine osteopathische Behandlung unter Zeitdruck ist kontraproduktiv. Nehmen Sie sich nach der Behandlung etwas freie Zeit und tragen diese in ihren persönlichen Terminkalender ein.
Wie viele osteopathische Sitzungen sind nötig?
Bei akuten Beschwerden können sich teilweise schon nach den ersten Sitzungen deutliche Verbesserungen zeigen. Doch spätestens nach der dritten Behandlung sollte eine Veränderung zu spüren sein. Zwischen den Behandlungen lässt man 2-4 Wochen Pause, damit der Körper auf die Behandlung reagieren und sich ausbalancieren kann. Sind Ihre Probleme vielschichtiger oder schon lange vorhanden sind meistens noch Folgebehandlungen nötig, die mit Ihnen abgesprochen werden. Das Behandlungsintervall wird dann vergrößert (6 Wochen oder individuell abgestimmt).
Was ist nach einer Behandlung zu beachten?
- keine einseitigen Belastungen, Sport oder lange Autofahrten für 48 Std.
- bei Müdigkeit ausruhen, in dieser Zeit reagiert Ihr Körper am besten
- viel Wasser trinken
- Geduld haben, Osteopathie braucht Zeit: Es kann in den ersten Tagen nach der Behandlung zu einer Erstverschlimmerung kommen oder ein Muskelkatergefühl auftreten oder eine andere Region macht jetzt plötzlich Probleme. Das ist erstmal eine positive Reaktion. Sollten die auftretenden Symptome nach mehreren Tagen nicht verschwunden sein, kontaktieren Sie mich bitte.
Der Effekt einer osteopathischen Behandlung zeigt sich häufig erst nach einigen Tagen, manchmal auch erst nach einigen Wochen.
Können die Kosten erstattet werden?
Die Osteopathie ist eine Privatleistung. Viele gesetzliche Krankenkassen (GKV) bezuschussen mittlerweile anteilsmäßig osteopathische Behandlungen. Manche Krankenkassen benötigen für die Kostenerstattung eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei ihrer Krankenkasse oder hier: www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.
Die privaten Krankenkassen (PKV) und Beihilfestellen erstatten die Kosten für die osteopathische Behandlung zu dem tariflich vereinbarten Anteil. Die Abrechnung erfolgt für Privatversicherte nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.
Auch Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten einen prozentualen Anteil je nach Tarif.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten ihrer Krankenkassen oder Beihilfestelle ist der Rechnungsbetrag in vollem Umfang zu bezahlen.
Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin versäume oder kurzfristig absage?
Für einen versäumten oder nicht rechtzeitig abgesagten Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 60 Euro in Rechnung gestellt. Um dies zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass Terminabsagen mit Rücksicht auf andere Patienten frühzeitig, jedoch spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn erfolgen müssen! Terminabsagen bitte nur telefonisch!
Bin ich als Therapeutin anerkannt oder in einem Verband?
Meine 6-jährige Osteopathieausbildung habe ich mit 1680 Unterrichtsstunden abgeschlossen. Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD e.V.) und somit zur ständigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Es müssen Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten bei den Krankenkassen.
Grenzen der Osteopathie
Die Osteopathie hat dort ihre Grenzen, wo die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht ausreichen, den Organismus gesunden zu lassen. Akute Krankheiten, Infektionskrankheiten, Tumore, Frakturen, psychische und andere schwere Erkrankungen gehören in die Hand eines Schulmediziners. Die Osteopathie ist auch keine Notfallmedizin, die bei Herzinfarkt oder ähnlich bedrohlichen Situationen eingreifen kann. Nach ausführlicher Untersuchung und Rücksprache mit ihrem Arzt kann die schulmedizinische Behandlung unterstützend osteopathisch begleitet werden.
Ich bin dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es mir laut aktueller Rechtslage und dem Heilmittelwerbegesetz nicht zusteht Heilversprechen zu machen. Eine Behandlung im Bereich der Osteopathie gibt keine Gewähr auf Heilung oder Linderung Ihrer Beschwerden.